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Versteckte Mängel in Ihrem spanischen Traumhaus

27 Feb 2025
Versteckte Mängel in Ihrem spanischen Traumhaus

Autsch! Traumhaus und schon wieder Probleme?

Endlich halten Sie die Schlüssel zu Ihrem spanischen Traumhaus in den Händen. Die erste Nacht haben Sie wunderbar geschlafen und voller Enthusiasmus betreten Sie das Wohnzimmer. Sie öffnen die Vorhänge, um die Sonne hereinzulassen, doch dann sehen Sie ihn: einen riesigen feuchten Fleck an der Decke. Gestern war der noch nicht da, oder? Sie berühren ihn und der Putz bröckelt ab. Versteckter Mangel? Oder hätten Sie das verhindern können?

Wer ist für die Kontrolle zuständig?

In Spanien liegt die Pflicht, ein Haus vor dem Kauf gründlich zu inspizieren, bei Ihnen als Käufer. Das bedeutet, dass Sie selbst prüfen müssen, ob alles in Ordnung ist: Strom, Sanitäranlagen, Heizung und Klimaanlage. Ein kurzer Blick genügt nicht – Sie möchten sichergehen, dass alles funktioniert.

Auch der Verkäufer hat eine Pflicht, nämlich bekannte Mängel zu melden, vor allem wenn diese nicht sofort sichtbar sind. Aber Vorsicht: In Spanien werden Häuser oft ‚wie gesehen‘ verkauft („Como Cuerpo Cierto“). Das heißt, Sie haben nach dem Kauf kaum noch Gelegenheit, unerwartete Probleme zu reklamieren. Feuchte Stellen oder überfällige Instandhaltung? Das ist in Spanien oft kein Grund für eine Entschädigung.

Wie vermeiden Sie Rückschläge?

Sie möchten böse Überraschungen vermeiden? Dann können Sie eine technische Inspektion durch einen Experten in Betracht ziehen. Die Kosten hierfür liegen für den Käufer zwischen 350 und 500 Euro und können in Erwägung gezogen werden, wenn Sie absolute Sicherheit wollen oder keinen Einblick in derartige Probleme haben.

Was passiert, wenn Sie tatsächlich einen versteckten Mangel entdecken?

In der Autonomen Gemeinschaft Valencia und im Rest Spaniens werden versteckte Mängel im spanischen Zivilgesetzbuch (Artikel 1484-1486) geregelt. Wenn Sie nach dem Kauf feststellen, dass schwerwiegende Mängel vorliegen, die Sie mit bloßem Auge nicht hätten erkennen können, haben Sie sechs Monate Zeit, um rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einzuleiten.

Aber Achtung: Sie müssen beweisen können, dass der Mangel schon vorher bestand und der Verkäufer ihn bewusst verschwiegen hat. Das geht nur mit einem technischen Gutachten eines Sachverständigen. Auch mit Beweisen ist eine Klage kein Erfolgsgarant und der Prozess kann lange dauern und sogar Kosten verursachen.

Hilfreiche Tipps für Käufer

✔ Alles gründlich prüfen: alle Wasserhähne öffnen, Elektrik testen, nach feuchten Stellen und Rissen in der Wand suchen. 

✔ Im Zweifelsfall oder bei älteren Häusern eine technische Inspektion durchführen lassen. 

✔ Bei Bel-Chic Properties hat Jerry einen bautechnischen Hintergrund und steht unseren Kunden gerne ehrlich und kostenlos mit fachkundiger Beratung zur Seite.

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