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Mietlizenzen und Touristenvermietungen – was Sie wissen müssen!

29 Sep 2024
Mietlizenzen und Touristenvermietungen – was Sie wissen müssen!

Seit dem 8. August 2024 gilt eine neue Gesetzgebung für touristische Vermietungen in der valencianischen Gemeinschaft, zu der auch die Costa Blanca und Costa Calida gehören, die Gebiete, in denen Bel-Chic Properties hauptsächlich tätig ist.

Es ist klar, dass ein großer Teil der Bestimmungen des neuen Dekrets noch in die Praxis umgesetzt werden muss. Beispielsweise müssen Vermieter und Vermietplattformen noch die notwendigen Anpassungen vornehmen.

Wir listen einige wichtige Änderungen auf, die im Königlichen Gesetzesdekret 9/2024 eingeführt wurden:

  • A. Die Definition von „Touristenvermietung“
  • B. Eine zimmerweise Anmietung ist nicht gestattet
  • C. Gültigkeit und Übertragbarkeit von Mietlizenzen
  • D. Lizenzverlängerung oder Verlust der Registrierung
  • Neue Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringung

Die Vermietung einer Immobilie für einen Zeitraum von 10 Tagen oder weniger an denselben Mieter gilt als touristisch, sofern die Regeln für die Beherbergung von Touristen eingehalten werden.

Es ist verboten, Zimmer zu vermieten, das gesamte Haus muss gemietet werden, für die Vermietung pro Zimmer gelten andere Regelungen (Casa Rural oder B&B). Dieses Gesetz wurde bereits im Gesetz 15/2018 präzisiert, wurde jedoch aufgrund der zahlreichen damit verbundenen Missbräuche wiederholt.

- Alle neu ausgestellten Genehmigungen sind 5 Jahre gültig

- Alle bestehenden Lizenzen ab 1. Juli 2018 sind 5 Jahre gültig

- Generell gilt, dass Lizenzen NICHT übertragbar sind. Beim Verkauf der Immobilie muss eine neue Mietlizenz beantragt werden.

Um die bestehende Lizenz für einen weiteren Zeitraum von 5 Jahren zu verlängern, muss der Lizenzinhaber innerhalb eines Monats vor Ablauf dieser 5 Jahre eine eidesstattliche Verlängerungserklärung abgeben und die erforderlichen Dokumente wie Konformitätsbescheinigungen und das gültige EPC-Zertifikat beifügen sowie eine Erklärung, dass die Eigentümergemeinschaft (sofern vorhanden) die Vermietung genehmigt usw.

Wird ein Förderantrag nicht fristgerecht eingereicht, wird die Lizenz automatisch aus dem Register gelöscht.

Bei der Übertragung einer Immobilie an einen neuen Eigentümer mit registrierter Lizenz muss der neue Eigentümer eine neue Lizenzverlängerung beantragen.

Pro Katasterreferenz kann nur eine Touristenlizenz beantragt werden.

Das Gesetzesdekret verlangt von allen derzeitigen Inhabern einer Touristenlizenz, die Katasterreferenz der Immobilie vor dem 31. Dezember 2024 vorzulegen.

Es ist sehr wichtig, dass Sie als aktueller Lizenzinhaber prüfen, ob die Katasternummer erwähnt wird. Andernfalls wird die Registrierung im Tourismusregister der valencianischen Gemeinschaft AUTOMATISCH GELÖSCHT!

  • -Es ist VERBOTEN, Schlüssel über Schließfächer auf öffentlichen Straßen abzugeben
  • -Es besteht die VERPFLICHTUNG, rund um die Uhr eine Telefonnummer anzugeben

Zur Klarstellung: Der Mieter muss in der Lage sein, die Schlüssel irgendwo bei einer natürlichen Person abzuholen, Schlüsselkästen kommen also nicht mehr in Frage, und der Mieter muss bei Problemen auch jederzeit mit dieser natürlichen Person in Kontakt treten können.

Kommunale Beschränkungen für touristische Vermietungen

Die Gemeinden behalten sich die Befugnis vor, auf der Grundlage des Allgemeininteresses Beschränkungen für die maximale Anzahl von Touristenunterkünften pro Gebäude, Sektor, Zone und Region einzuführen. Selbstverständlich müssen diese Beschränkungen öffentlich bekannt gemacht werden, eine Entscheidung durch Katasterbezug ist ausgeschlossen, diese Entscheidungen müssen für jeden Grundeigentümer verhältnismäßig sein.

Die Kommunen sind für die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen an die Beherbergung von Touristen verantwortlich.

Die Befugnis zur Durchführung von Sanktionsverfahren bei Verstößen im Zusammenhang mit Touristenunterkünften auf ihrem Gebiet kann jede Gemeinde über ihre eigene Verwaltungsbehörde ausüben.

Übergangsfrist für bereits registrierte Mietlizenzen

Da auch bestehende Mietlizenzen eine neue Gültigkeitsdauer von 5 Jahren haben, muss deren Registrierung verlängert werden. Im Königlichen Gesetzesdekret 9/2024 wird zwischen folgenden Situationen unterschieden:

  1. Registrierungen seit Gesetz 15/2008
  2. Registrierungen gemäß Gesetz 15/2018

Die Gültigkeit dieser Registrierungen beträgt ebenfalls 5 Jahre ab Inkrafttreten des königlichen Erlasses. Zur Verdeutlichung bedeutet dies vom 8. August 2024 bis zum 8. August 2029. Die neue Erklärung muss innerhalb des Vormonats eingereicht werden, wenn eine Verlängerung der Tätigkeit beantragt werden soll, und es müssen außerdem alle in Artikel 23a genannten Voraussetzungen erfüllt sein des königlichen Erlasses. (Gültigkeitsdauer siehe Punkt C oben)

Auch hier beträgt die Gültigkeit dieser Registrierungen 5 Jahre ab Inkrafttreten des königlichen Erlasses. Allerdings muss die Unterkunft auch Komfortanforderungen wie Klimaanlage und Heizung im Wohn- und Schlafzimmer erfüllen. Die Ausnahme besteht darin, dass für die Vermietung KEINE Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeholt werden muss.

Neuanmeldung oder Eigentumsübertragung

Ab dem 8. August 2024 muss der Mietantrag alle Voraussetzungen erfüllen, wie z. B. eine Genehmigung der Gemeinde (Verträglichkeitsgutachten), alle Komfortanforderungen, eine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft, einen Energieausweis, eine eidesstattliche Erklärung über die Mietdauer usw . Alle diese Unterlagen müssen sowohl bei einem Neuantrag als auch bei einer Eigentumsübertragung vorgelegt werden.

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