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Führerschein- oder Zulassungsnummer?Als Vermieter von Unterkünften in Spanien stehen Sie im Wettbewerb mit der Hotelbranche. Außerdem können Sie die örtlichen Mietpreise in die Höhe treiben. Wir denken dabei vor allem an Städte wie Barcelona, Palma und Valencia. Das macht das Leben für den normalen Spanier teurer. Aus diesem Grund hat der spanische Gesetzgeber in den letzten Jahren verschiedene Beschränkungen erlassen. Je nach autonomer Region benötigen Sie einen Führerschein oder eine Registriernummer. Darüber hinaus können die Gemeinden zusätzliche Beschränkungen auferlegen. Daher können Sie Ihre Immobilie möglicherweise nicht zur Ferienvermietung anbieten. Dies muss Eigenschaft für Eigenschaft geprüft werden. |
Brauche ich immer eine Lizenz?Im Prinzip brauchen Sie keine Genehmigung, wenn Sie vermieten, ohne (Online-)Werbekanäle und Hoteldienste zu nutzen. Denken Sie zum Beispiel an die Vermietung an Familie und Freunde. Auch wenn Sie für längere Zeiträume als einen Monat vermieten, z. B. an Überwinterer oder Studenten, benötigen Sie keine Genehmigung. In beiden Fällen unterliegen Sie der spanischen Regelung für die normale Miete. |
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Steuern?Die Kunden denken oft, dass sie nur spanische Steuern zahlen, wenn sie ihren Urlaub vermieten. Dies ist jedoch nicht korrekt. Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien vermieten, sind Sie verpflichtet, Ihre Mieteinnahmen vierteljährlich zu deklarieren. Und dies unabhängig von der Mietpreisregelung. Als Nichtansässiger werden Sie mit einem Steuersatz von 19 % auf Ihre Nettomieteinnahmen in Spanien besteuert. In Belgien sind Sie außerdem verpflichtet, den Bruttomietwert zu melden. |