Neue europäische Regelungen für Kurzzeitmieten ab 1. Juli 2025
Am Dienstag, dem 1. Juli, treten neue europäische Vorschriften in Kraft, die Eigentümer von kurzfristig vermietbaren Objekten – wie Ferienhäusern oder Ferienwohnungen – dazu verpflichten, sich beim Zentralen Mietregister zu registrieren, wenn sie ihre Objekte weiterhin über Online-Plattformen anbieten möchten.
Diese Maßnahme, die im Januar verabschiedet wurde, aber erst jetzt verpflichtend wird, weist jeder Immobilie eine eindeutige Identifikationsnummer zu. Diese Nummer muss in jedem Inserat deutlich sichtbar sein. Ziel ist es, mehr Kontrolle und Transparenz in einen Sektor zu bringen, der in den letzten Jahren rasant gewachsen ist. Nach Schätzungen des spanischen Statistikinstituts (INE) werden in Spanien derzeit zwischen 350.000 und 400.000 touristische Mietobjekte auf digitalen Plattformen angeboten.
Bis zum 27. Juni gingen beim spanischen Wohnungsbauministerium laut Angaben des Notarregisters fast 200.000 Anträge aus dem ganzen Land ein. Bemerkenswert ist, dass mehr als 60 % dieser Anträge allein im letzten Monat eingereicht wurden. Davon wurden 90.046 genehmigt, 17.596 abgelehnt und 92.044 befinden sich noch in der Bearbeitung.
Die meisten Anfragen betreffen die Vermietung von Ferienunterkünften für Touristen (insgesamt 156.938) und kommen vor allem aus den Provinzen Málaga, Gran Canaria, Alicante, den Balearen und Barcelona – Regionen, die zusammen rund 40 % des gesamten Angebots an Ferienunterkünften in Spanien ausmachen.
Was ist das Digital Single Window?
Der digitale One-Stop-Shop für Vermietungen ist eine neue nationale Plattform, die den Registrierungsprozess für kurzfristige Vermietungen einfacher und effizienter gestalten soll.
Über diese zentrale und leicht zugängliche Plattform können Eigentümer ihre Anzeigenanfragen für ihre Immobilien zu Nicht-Wohnzwecken – beispielsweise zur touristischen Vermietung – auf digitalen Plattformen aufgeben.
Sobald der Code vergeben ist, obliegt es dem Eigentümer, ihn in der entsprechenden Werbung deutlich hervorzuheben. Dieses System erleichtert die Aktivitätsverfolgung und verbessert die Kontrolle und Transparenz in der Branche.
Für welche Unterkünfte wird der Registrierungscode benötigt?
Alle für Kurzaufenthalte vermieteten Objekte (Ferienhäuser, Saisonwohnungen usw.), die regelmäßig auf digitalen Plattformen oder anderen Kanälen angeboten werden, müssen über eine offizielle Registrierungsnummer verfügen. Dies gilt für Wohnungen und Häuser, die tageweise, wochenweise oder für einen zusammenhängenden Zeitraum von weniger als 31 Tagen zu Freizeitzwecken vermietet werden und nicht der Hauptwohnsitz des Mieters sind.
Die Registrierungspflicht gilt unabhängig davon, ob der Eigentümer die Immobilie selbst oder über einen Vermittler vermietet, und betrifft alle Unterkünfte, die auf Plattformen wie Airbnb, Booking, Vrbo oder ähnlichen Websites angeboten werden.
Dagegen sind Unterkünfte, die für längere Zeiträume – länger als einen Monat – zu Wohnzwecken angemietet werden, sowie gelegentlich angemietete Zimmer in einem Hauptwohnsitz grundsätzlich von dieser Verpflichtung ausgenommen, sofern in den spezifischen Vorschriften einer bestimmten autonomen Region nichts anderes vorgesehen ist.
Wie beantrage ich eine einmalige Registrierungsnummer? Um eine Immobilie offiziell zur Saison- oder Ferienvermietung anzubieten, muss der Eigentümer über das Online-Portal des spanischen Grundbuch- und Handelsregisters eine einmalige Registrierungsnummer beantragen.
Der Bewerbungsprozess erfolgt schrittweise:
Füllen Sie das digitale Formular mit den Angaben zu Immobilie und Eigentümer aus.
Laden Sie das ausgefüllte Formular im PDF-Format herunter.
Greifen Sie über dieselbe Plattform auf die Option zur digitalen Übermittlung zu.
Wählen Sie die richtige Aktion: „Zuweisung eines Kennzeichens zur Kurzzeitmiete“.
Laden Sie das PDF-Formular herunter und fügen Sie die erforderlichen Anlagen hinzu.
Nach der Einreichung, die online oder persönlich beim örtlichen Grundbuchamt erfolgen kann, wird der Antrag von der zuständigen Behörde geprüft. Die Behörde überprüft, ob die Immobilie den nationalen, regionalen und kommunalen Vorschriften entspricht. Wenn alles in Ordnung ist, wird eine eindeutige Registrierungsnummer vergeben, die für die legale Bewerbung der Immobilie auf digitalen Plattformen erforderlich ist.
Welche Angaben werden für den Antrag benötigt? Bei der Beantragung eines Kennzeichens müssen Angaben zum Grundstück und dessen Eigentümer gemacht werden. Zu diesen Angaben gehören:
Die vollständige Adresse der Immobilie
Die Katasterreferenz
Die Art der geplanten Vermietung (touristisch oder vorübergehend)
Maximal zulässige Belegung
Es sollte auch angegeben werden, ob sich die Immobilie in einem Wohngebäude befindet und ob spezifische regionale oder lokale Vorschriften gelten. Schließlich müssen auch die persönlichen Daten des Eigentümers oder seines gesetzlichen Vertreters angegeben werden, wie Name, Personalausweis (NI) oder nationale Identitätskarte (NIE), Steueradresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Darüber hinaus müssen die erforderlichen Nachweise beigefügt werden, wie etwa eine kommunale Genehmigung – sofern in der jeweiligen autonomen Region erforderlich –, eine eidesstattliche Erklärung oder eine andere behördliche Genehmigung, aus der hervorgeht, dass die Immobilie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine kurzfristige Vermietung erfüllt.
Drohen bei Nichteinhaltung der Registrierungspflicht Bußgelder?
Ab dem 1. Juli unterliegen Eigentümer, die ihre Immobilie nicht zur touristischen oder vorübergehenden Vermietung im Zentralen Mietregister registrieren oder falsche oder unvollständige Angaben machen, ohne diese innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des vorläufigen Codes zu korrigieren, direkten Sanktionen. In diesem Fall kann das Wohnungsbauministerium die Immobilie vom Markt nehmen und die entsprechenden Online-Plattformen informieren. Diese haben dann maximal 48 Stunden Zeit, die Anzeige zu entfernen.
Zwischen August des vergangenen Jahres und November verschwanden 28.588 Touristenunterkünfte vom Markt – ein deutlicher Rückgang, der insbesondere in Städten wie Madrid und Barcelona sichtbar ist.
Kürzlich bestätigte das Oberste Gericht von Madrid die Entscheidung des Ministeriums und ordnete an, dass Airbnb fast 66.000 Inserate wegen Verstoßes gegen die Vorschriften entfernen muss. Letzte Woche entfernte auch Booking.com mehr als 4.000 Unterkünfte, nachdem es eine offizielle Verwarnung des Ministeriums unter Leitung von Pablo Bustinduy erhalten hatte. Zusätzlich zur Entfernung ihrer Inserate drohen den Gastgebern Geldstrafen. Die Höhe dieser Geldstrafen variiert je nach Region und kann je nach Schwere des Verstoßes zwischen 2.000 und 500.000 Euro liegen.